
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sabrina Föder, im Folgenden auch als „die Trainerin“, „die Ausbilderin“ oder „sabrina.horsemanship“ bezeichnet.
Stand 07/2022
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Pferdeausbildung, Unterricht, Kurse, Betreuung der Pferde und jegliche zustande kommenden Dienstleistungen im Rahmen dieser Tätigkeiten).
1.2 Die AGB sind jederzeit online abrufbar.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung von meiner Seite, im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird. Selbst wenn von meiner Seite aus auf ein Schreiben Bezug genommen wird, welches Geschäftsbedingungen eines Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Veränderungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von mir maßgebend (z.B. Berittvertrag).
1.4 Soweit diese AGB keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Anmeldungen/Aufträge können schriftlich per E-Mail, Brief oder in mündlicher Absprache erfolgen. Mit der Zusendung des Auftragsformulars/Anmeldeformulars beziehungsweise Bezahlung der Anzahlung/Teilnahmegebühr meldet die anmeldende Person sich selbst oder, als Erziehungsberechtigter, ihr Kind verbindlich zu den ausgewählten Terminen und/oder angegebenen Konditionen an. Sie erklärt weiterhin, dass sie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihr Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von ihr eingegebener Daten.
2.2 Angebote von sabrina.horsemanship in Flyern, Anzeigen, Webpages usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die AGB werden mit einer Anmeldung (Anmeldeformular oder mündliche Absprache) und automatisch mit jeder Teilnahme bzw. Bezahlung der Gebühren akzeptiert.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch verbindliche Terminvereinbarung schriftlich per Mail oder WhatsApp/SMS, telefonisch oder persönlich Vorort.
2.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Veränderungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von mir maßgebend (z.B. Berittvertrag). Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Kunden oder von mir anzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2.4 Mündliche Absprachen und mündliche Verträge werden in Sonderfällen geschlossen und gelten gleichermaßen wie schriftliche (BGB). Bei mehreren Vereinbarungen gilt die Jüngste. In jedem Fall gilt die AGB, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart. Vereinbarungen mit Ausschluss der AGB müssen immer schriftlich erfolgen. Bei unbefristeten mündlichen Vereinbarungen, z.B. bei Betreuung und Training, Reitkursen, etc. gelten vier Wochen Kündigungsfrist. Ansonsten kann ein Geltungsbereich (zum Beispiel Ende des Sommers, Ende März, Anfang Mai, etc.) vorab definiert werden. Aus besonderen Gründen (Verwahrlosung des Pferdes, tierschutzwidrige Haltungsbedingungen) kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
§ 3 Teilnehmer und Trainingseinheiten
Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, wird dies schnellstmöglich mitgeteilt.
Eine Trainingseinheit beinhaltet 45-60 Minuten und garantiert keinen Trainingserfolg. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch die Trainerin. Die Trainerin verzichtet ihrerseits auf die Berechnung von mehr geleisteten Arbeitsminuten während einer Trainingseinheit, solang diese eine Viertelstunde nicht überschreiten. Die Beendigung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich durch die Trainerin unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Pferd und Reiter. Wird die Arbeitseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, ist Sabrina Föder nicht zur Verrechnung, Gutschrift oder Rückzahlung der weniger geleisteten Zeit der Arbeitseinheit verpflichtet.
Die Trainingseinheiten sind nach vorheriger Absprache auf z.B. Reitbeteiligungen oder Familienangehörige übertragbar.
Das Pferdetraining und der Unterricht in auswärtigen Anlagen finden bei jedem Wetter statt, auch dann, wenn nur ein Außenreitplatz vorhanden ist. Bei Gewitter oder starkem Sturm werden individuelle Absprachen getroffen.
Die Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden ist beliebig, sie muss jedoch verkehrssicher und tiergerecht sein.
Ein Equidenpass ist vom Teilnehmer mitzuführen und vorzulegen. Für alle mitgebrachten Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, deren Bestehen von dem Teilnehmer auf Anforderung nachgewiesen wird.
Die Ausrüstung muss dem Pferd passen und für die Pferdeausbildung/das Training geeignet sein. Der Trainerin ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung oder gesundheitlicher Risiken von dem Einsatz im Kurs auszunehmen. Eine Rückerstattung etwaiger Gebühren und Kosten erfolgt dabei nicht. Besteht Uneinigkeit zwischen dem Teilnehmer und Sabrina Föder über den Einsatz des Pferdes aus gesundheitlichen Gründen, entscheidet ein Tierarzt über den Einsatz des Pferdes auf Kosten des Teilnehmers. Den Anweisungen von Sabrina Föder ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihr Pferd, sich selbst und Dritte. Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Aufenthaltes seines Pferdes Tierhalter und Tieraufseher i.S.d. §§ 833, 834 BGB.
§ 4 Kosten
Es gelten die aktuellen Preise.
4.1 Mobiler Reitunterricht
Zahlungen können per Vorkasse in bar oder per Überweisung, vor Ort in bar, oder auf Rechnung erfolgen. Ermäßigte 5er-Karten sind immer zur ersten Stunde voll zu bezahlen. Bei Neukunden ist eine Bezahlung auf Rechnung nur nach Absprache möglich. Trainingseinheiten sind 48 Stunden vor Beginn abzusagen, ausgenommen mit ärztlichem Attest. Ansonsten wird die Einheit zur Hälfte berechnet. Bei einer Absage ab 24 Stunden vor Beginn wird der volle Betrag fällig. Einheiten, die aufgrund des Gesundheitszustandes des Pferdes oder der Bodenbeschaffenheit abgesagt werden, müssen am Morgen bis 8:30 Uhr abgesagt werden, sonst sind diese voll zu bezahlen.
Wird eine Rechnung nicht bezahlt, findet keine weitere Trainingseinheit statt, bis das Entgelt beglichen wurde. Falls der Reitschüler nur sehr unregelmäßig zu den vereinbarten Reitstunden erscheint, oder regelmäßig absagt, behält sich der Ausbilder vor, den Stammplatz in der Reitstunde anderweitig zu vergeben und der Reitschüler rutscht dann automatisch auf die Warteliste. Der Reitunterricht kann jederzeit – ohne Angaben von Gründen – vom Reitschüler beendet werden. Es werden keine noch offenen Reitstunden zurückerstattet. Rückfragen können gern in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
4.2 Beritt
Es gelten die Preise wie bei Vertragsabschluss. Es werden nach Ermessen des Trainers ca. 2 Ruhetage pro Woche eingehalten. Teilberitt 2, 3 oder 4x pro Woche ist möglich. Das Training findet immer von Montag bis Samstag statt. Der Vertrag kommt i.d.R. mit Unterschreiben des Berittvertrags zustande. Die Gebühr wird nach Absprache per Vorkasse zu Beginn des Monats oder des Beritts bezahlt. Der Besitzer ist berechtigt, das Pferd jederzeit (schon vor Vertragsablauf) wieder an sich zu nehmen. Bereits beanspruchte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Bezahlte Beträge bis Ende des Monats werden nicht zurückerstattet. Bei terminlich festgelegtem Vertragsende berührt die vorzeitige Abholung nicht die Verpflichtung, das Entgelt bis zum Ende des Vertragsverhältnisses zu zahlen.
Bei mobilem Beritt: Kann aufgrund der äußeren Bedingungen kein Training stattfinden (Bodenverhältnisse, Regen/Dauerregen und keine Halle vor Ort, etc.) kann ein Training pro Woche nachgeholt werden, alle weiteren Ausfälle werden nicht erstattet, der Betrag wird zur Hälfte als Verwaltungsgebühr einbehalten. Umfang des Beritts: Nach Absprache mit dem Kunden. Hufschmied, Tierarzt, Medikamente und sonstige Nebenleistungen (z.B. Betreuung des Pferdes im Krankheitsfall, Sattelanpassung, Reinigung von Pferdedecken, Showauftritte, Mithilfe beim Verladen des Pferdes) sind in den Preisen nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste, dem Angebot oder dem Leistungsvertrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
4.3 Sonstige
Dienstleistungsvereinbarungen werden nach individueller Absprache getroffen und geregelt. Auch konkludentes Handeln zu bestehenden mündlichen und/oder schriftlichen Vereinbarungen gilt als Vertragsabschluss (z.B.: Überweisung der Kurs- oder Reitunterrichtsgebühr, Terminvereinbarungen, Anlieferung des Pferdes, etc.). Die Absprache ist mündlich und schriftlich gleichermaßen geltend. Sie unterliegt ebenfalls dieser AGB. Rechnungen werden bei Absprache per Vorkasse oder sofort nach Leistungserbringung gestellt und sind in angegebenem Zeitraum in voller Höhe zu bezahlen.
4.4 Rechnungsbeträge
Rechnungsbeträge sind auf folgendes Konto von Sabrina Föder einzuzahlen:DE12 6009 0100 0867 2140 15
BIC: VOBADESS
, Volksbank Stuttgart.
§ 5 Termin- / Programmänderungen, Ausfall
5.1 Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen, kann Sabrina Föder Horsemanship die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem Teilnehmenden steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.
5.2 Bei Ausfall des Kundenpferdes durch Krankheit oder Tod während der Ausbildungszeit des Pferdes, Unterrichtes und bei Wochenendkursen sind die Unterrichts- und Pferdeausbildungskosten Hälfte zu entrichten bzw. werden abgerechnet. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attests hat der Pferdeeigentümer einen Anspruch auf einen Nachholtermin. Der Nachholtermin ist abhängig von Verfügbarkeit und Kapazitäten bei Sabrina Föder. Bei Ausfall oder Krankheit des Pferdeeigentümers wird das Ausbildungspferd durch die Trainerin entsprechend der getroffenen Pferdeausbildungsvereinbarung, auch ohne Anwesenheit des Pferdeeigentümers gearbeitet. Ein kostenloser Ersatzanspruch versäumter Unterrichtseinheiten des Pferdeeigentümers wird hiermit ausgeschlossen, dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Aufsparen von Unterrichtseinheiten mit einem Anspruch auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
Bei Absage einer vereinbarten Pferdeausbildung von weniger als 7 Tagen vor Ausbildungsbeginn, werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attests wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.
Bei Ausfall der Trainerin vor und/oder während einer Pferdeausbildungsvereinbarung kann Sabrina Föder eine Vertretung stellen. Ist dies nicht möglich, so werden die ausgefallenen Leistungen nachgearbeitet.
Soweit die Trainerin ihren vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für sabrina.horsemanship unabwendbaren Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Sabrina Föder keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge der Parteien, auch wenn für diese zukünftigen Geschäfte kein gesonderter schriftlicher Vertrag oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 6 Geistiges Eigentum und Verschwiegenheit
6.1 Die Kurs- und Unterrichtsinhalte sowie alle dem Kursorganisator/Teilnehmer überlassenen Kursunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von sabrina.horsemanship. Kursunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
6.2 Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Kursorganisator/Teilnehmer während des Kurses ist nach Absprache erlaubt. Erteilt Sabrina Föder eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Ersteller der Trainerin bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Kurses erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Sabrina Föder ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Erstellers zu nutzen.
6.3 Der Kursorganisator/Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial, etc.) geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
6.4 Veröffentlichungen von Bild- oder Videomaterialien über Social Media mit Verlinkung der Trainerin sind erlaubt, hier wird um kurze Absprache gebeten.
6.5 Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Geheimhaltungsvereinbarung nicht abweichen. Die Geheimhaltungsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
§ 7 Gewährleistung
Für erteilten Rat und die individuelle Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.
§ 8 Haftung
8.1 Sabrina Föder und Ihre Helfer haften nicht für Schäden des Teilnehmenden. Dies gilt nicht:
– für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
– für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
8.3 Es wird keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert des Ausbildungspferdes, gleich welcher Ursache übernommen. Auch für Schäden, die durch die Ausbildung, das Training oder den Transport des Pferdes entstehen, ist der Ausbilder oder seine Helfer nicht haftpflichtig. Dies gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für vom Ausbildungspferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Besitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine in sämtlichen Fällen der Tierhalterhaftung und sonstige Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
§ 9 Angaben des Anmelders / Datenschutz
9.1 Sabrina Föder weist darauf hin, dass Anmelder ihre korrekten Adressdaten angeben müssen.
9.2 Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von Sabrina Föder gespeichert werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt.
9.3 Mit der Anmeldung ist der Kursorganisator und Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs, Kurses und Pferdeausbildung) zu dem Zweck, dem Kursorganisator Flyer, Programme und Kursinformationen zu übersenden. Der Kursorganisator und Teilnehmer kann der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Dem Kursorganisator ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.1 Soweit in diesen Bedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail dieser Schriftform.
10.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von Sabrina Föder angeboten werden, ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Vertragssprache ist Deutsch, in Ausnahmefällen Englisch.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.